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Grillparty

Die NPD ist verfassungswidrig, wird aber nicht verboten, weil sie im politischen Prozess bedeutungslos ist, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Bedeutungslos für das wirtschaftliche Wachstum der Bundesrepublik ist ein Diebstahl. Über ein kleinkriminelles Verhalten muß das höchste Gericht aber nicht entscheiden. Kleinkriminelle Täter erarbeiten sich in Sozialstunden ihre Leuterung. Die NPD nicht, weil sie nicht kleinkriminell ist.

„Ziele“ und das „Verhalten der Anhänger“ sind die einzigen Erkenntnisquellen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei, lassen oberste Richter eingestanzt in der Urteilsbegründung leise verlauten. Neben ihrer Programmatik können sich die Absichten der Partei im Verhalten ihrer Anhänger spiegeln. Anhänger können, wenn sie ein Verhalten haben, Kleinkriminelle sein, über die das oberste Gericht aber nicht zu entscheiden hat, auch wenn sie Ziele haben. Alle Personen sind Anhäger, die sich für eine Partei einsetzen und sich zu ihr bekennen, auch wenn sie nicht Mitglied der Partei sind. Eine Gewalttätigkeit eines Anhängers ausgeübt mit Händen oder untermalt mit Fußtritten ist nicht relevant. Entscheidend ist, dass in dem Verhalten des jeweiligen Anhängers der politische Wille der betroffenen Partei erkennbar zum Ausdruck kommt, vorhandene Grundtendenz widerspiegelt oder die Partei sich das Verhalten ausdrücklich zu eigen macht. Ein Tritt in den Unterleib oder Springen auf einen Brustkorb, Schläge, dürften kein Ausdruck eines politischen Willens sein. Zuzurechnen ist einer Partei grundsätzlich die Tätigkeit ihrer Organe, besonders der Parteiführung und leitender Funktionäre. Auch die Tätigkeit von Publikationsorganen der Partei und das Verhalten führender Funktionäre von Teilorganisationen können ihr ohne weiteres zugerechnet werden. Brandanschläge, Grillabende mit Ausländern, zu denen einzelne Mitglieder oder Anhänger aufrufen oder sich beteiligten, ohne den Verzehr von Kotletts oder Steaks in Betracht zu ziehen, kommen ohne konkreten Zurechnungszusammenhang nicht in Betracht, soweit sie die Partei nicht gebilligt oder geduldet hat, wie in Lichtenhagen vor über 20 Jahren. Mißraten ist das Grillen, damals ohne Herrn Gauck. Die Evangelen mögen keinen Spass. Pastoren aus Rostock oder anderen Städten sollen damals, vor über 20 Jahren nicht anwesend gewesen sein. Wegen! Einige, nicht alle, sind Vegetarierer

Der Steinmeier, der Zukünftige, mag Fleisch!

12.02.2017